“Die Antworten der Regierung auf die Fragen bleiben unbestimmt. Man kann wohl sagen, die Regierung weiß es ebensowenig und hofft auf die Gerichte.”
Dies ist keine Besonderheit, sondern der Normalfall bei Gesetzen. Die Empörung darüber entlarvt den juristisch Ungebildeten.
Zwei Beispiele:
Der Gesetzgeber sagt, sittenwidrige Verträge brauchen nicht eingehalten werden. Was sittenwidrig ist, sagt er nicht. Das bestimmen hinterher die Gerichte.
Der Gesetzgeber sagt, Mord wird stärker bestraft als Totschlag. Mord ist u.a. die Tötung aus niedrigen Beweggründen. Was niedrige Beweggründe sind, sagt der Gesetzgeber nicht, auch das überlässt er den Gerichten.
Dies hat den Vorteil, dass Gesetze im Wandel der Zeit nicht geändert werden müssen, weil die Rechtsprechung bestimmte Aspekte in der Auslegung selbst bestimmen. Das ist gewollt und auch gut so.